Die EPA-Normen besagen, dass in Frischwasserseen, Frischwasserspeichern oder anderen Frischwasseraufstauungen, deren Ein- oder Auslässe eingehenden oder ausgehenden Schiffsverkehr gemäß dieser Verordnung verhindern, oder in Flüssen, die gemäß dieser Verordnung nicht durch zwischenstaatlichen Schiffsverkehr befahren werden können, auf allen Schiffen von der US-Küstenwache zertifizierte Meereshygienegeräte installiert werden müssen, die so ausgelegt und betrieben werden müssen, dass die Überbord-Entsorgung von behandeltem oder unbehandeltem Schmutzwasser oder von Abwässern aus Schmutzwasser verhindert wird.
Die EPA-Standards legen ferner fest, dass dies nicht so ausgelegt werden darf, dass die Beförderung von durch die Küstenwache zertifizierten Durchflussbehandlungsgeräten verboten ist, die so gesichert wurden, dass sie solche Einleitungen verhindern. Sie legen auch fest, dass Gewässer, in denen ein von der Küstenwache zertifiziertes Meereshygienegerät zulässig ist, das eine Einleitung ermöglicht, Folgendes umfassen: Küstengewässer und Flussmündungen, die Großen Seen und miteinander verbundene Wasserstraßen, Frischwasserseen und Aufstauungen, die durch Schleusen zugänglich sind, sowie andere fließende Gewässer, die von Schiffen gemäß dieser Verordnung (40 CFR 140.3) zwischenstaatlich befahrbar sind.