2.2.2 Verantwortlichkeiten der Bootsbesitzer und -benutzer

Es liegt in der Verantwortung des Bootsbesitzers und der Bootsbenutzer, Folgendes sicherzustellen:

  • Die Brandschutzausrüstung ist jederzeit zugänglich.

  • Die Feuerlöschausrüstung wird regelmäßig in den festgelegten Zeitabständen überprüft.

  • Geräte mit abgelaufenem Verfallsdatum werden sofort durch gleichwertige oder bessere Geräte ersetzt.

  • Die Mannschaft und die Gäste sind über die Lage der Feuerüberwachungseinrichtungen und der Fluchtwege sowie der Notausgänge informiert.